Hintergrund: Der Kanton Solothurn hat das Fach Bibelkunde oder Religion noch nie im Lehrplan geführt. Die Landeskirchen erteilen den konfessionellen Religionsunterricht in der Volksschule. Auch der Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz enthält keinen separaten Fachbereich «Religion». In ihrer vergangenen Sitzung hat die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) nun einen Auftrag von Nicole Hirt (glp, Grenchen) diskutiert, der sich mit dem Religionsunterricht an der Solothurner Volksschule befasst. Nach eingehender Diskussion haben sich die Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats angeschlossen. Es soll nun geprüft werden, inwiefern eine Anpassung des Solothurner Lehrplans mit der Erweiterung der Kompetenzbereiche in religiösen Fragen möglich ist. Weiter sollen auch die Kosten (Erweiterung der Lektionentafel, Weiterbildung der Lehrpersonen) aufgezeigt werden, die eine solche Änderung mit sich bringen würden.
Keine Handys in der Schule
Die Bildungs- und Kulturkommission hat sich im Weiteren mit einem Auftrag von Beat Künzli (SVP, Laupersdorf) befasst, der das Mitführen von elektronischen Geräten wie Handys, Smartwatches etc. während des Aufenthalts in der Schule im ersten und im zweiten Zyklus kantonsweit untersagen will. Die Stellungnahme des Regierungsrates unterstreicht die Haltung, dass die digitalen Geräte zu unserem Alltag gehören, so auch bei den Kindern. Es gelte aber, sie richtig zu nutzen.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, dass die Schule den Umgang mit den Geräten regelt. Ein generelles Verbot lehnt er jedoch ab. Schon heute ist es in den Schulen weit verbreitet, dass diese Geräte vor dem Schulbeginn der Lehrperson abgegeben und erst wieder nach Unterrichtsende den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt werden. Für den ausserschulischen Gebrauch der privaten digitalen Geräte sind jeweils die Eltern zuständig. Die Kommission folgt nach einigen Diskussionen mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats auf Nichterheblicherklärung.
Tagesbetreuungs-Angebote und Entlastungstage
In der Kommissionsitzung wurde zudem ein Auftrag der Fraktion SP/Junge SP diskutiert: Dieser verlangt, dass die Betreuungsangebote für die ausserschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung an den Heilpädagogischen Schulzentren im Kanton Solothurn sowie für die Entlastungstage für Kinder mit schweren Behinderungen in den Einrichtungen im Kanton Solothurn beibehalten werden. Es sollen dafür rechtliche Grundlagen erarbeitet werden. Dieses Thema hatte vor einiger Zeit hohe Wellen geschlagen, sollten doch diese Unterstützungen aus Kostengründen gestrichen werden. Der Auftrag war bereits vor einiger Zeit formuliert worden. Inzwischen läuft ein Gesetzgebungsverfahren, das die familienergänzende Kinderbetreuung im Sozialgesetz zum Gegenstand hat. Das neue Gesetz soll den Kanton und die Gemeinden in die Pflicht nehmen. In der Übergangszeit wird die ausserschulische Tagesbetreuung in den regionalen Fachzentren weitergeführt. Die Entlastungstage werden durch das Departement für Bildung und Kultur auf Antrag der Fachstelle verfügt. Anspruch darauf haben Kinder und Jugendliche mit einem behinderungsbedingten Bedarf, der von der vom Kanton bezeichneten Fachstelle festgestellt wurde. Die Kommissionsmitglieder haben den Auftrag detailliert diskutiert. Sie sind in der Folge mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats auf Nichterheblicherklärung gefolgt, da das Anliegen mit der Änderung des Sozialgesetzes bereits aufgenommen wurde.