Medienmitteilung

Solothurner Schlösser und Burgen für die Zukunft fördern

  • 26.06.2025

Die Schlösser und Burgen im Kanton Solothurn gehören zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern im Kanton. Der Regierungsrat will definieren, wie die Solothurner Schlösser und Burgen zukunftsgerichtet und gezielt weiterentwickelt und gefördert werden können. Hierfür hat er nun eine Strategie beschlossen.

Im Kanton Solothurn gibt es mehr als 80 Burgen und Schlösser. Als Zeugen der Vergangenheit und als wertvolle Kulturdenkmäler sind sie Teil des kulturellen Erbes des Kantons und haben eine identitätsstiftende Funktion. Aktuell stehen verschiedene Schlösser im Kanton vor der Herausforderung, den Betrieb neu definieren und in die Zukunft führen zu müssen. Die nun vorliegende Strategie zur Förderung der Schlösser und Burgen im Kanton Solothurn legt den Schwerpunkt auf 15 Schlösser, Burgen und Ruinen, die sich durch eine hohe Attraktivität und Bedeutung als Baudenkmäler auszeichnen und zudem öffentlich gut zugänglich sind.

Die Erarbeitung der Strategie ist eine der 25 Massnahmen, die der Regierungsrat im Jahr 2020 zusammen mit dem ersten Kulturleitbild des Kantons Solothurn beschloss und deren Umsetzung im Legislaturplan 2021–2025 als Indikator festgehalten wurde. Das Amt für Kultur und Sport wurde beauftragt, die entsprechenden Massnahmen umzusetzen. Die Strategie wurde in einem partizipativen Prozess entwickelt, der den wichtigsten Stakeholdern – unter anderem den Trägerschaften der Schlösser und Burgen, dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie, dem Hochbauamt, der Fachstelle Standortförderung, den Tourismusorganisationen sowie dem Museumsverbund des Kantons Solothurn MUSESOL – die Möglichkeit zur Mitwirkung bot.

Die Strategie setzt auf verschiedenen Ebenen und Handlungsfeldern an. Sie richtet sich insbesondere an die Politik und die Verwaltung des Kantons, der in seinen Funktionen als Eigentümer, Förderer und Schützer von Schlössern und Burgen in vielfältiger Weise mit dem Thema befasst ist. Sie richtet sich aber auch an die übrigen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Trägerschaften der Schlösser und Burgen im Kanton Solothurn, in erster Linie an jene, die einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen. Zusätzliche Adressaten sind die Tourismusorganisationen auf regionaler und kantonaler Ebene sowie weitere interessierte Kreise.

Ziele und Umsetzung der Strategie

Die Strategie bietet in einem ersten Schritt eine vertiefte Analyse über die aktuelle Situation der Solothurner Schlösser- und Burgenlandschaft. Mit fünf strategischen Zielen formuliert die Strategie, wie die Solothurner Schlösser und Burgen zukunftsgerichtet und gezielt weiterentwickelt und gefördert werden können:

  • Der Bereich Bildung und Vermittlung auf den Schlössern und Burgen soll gestärkt werden.
  • Die Attraktivität des Schloss- und Burgbesuchs soll gesteigert und das touristische Potenzial entwickelt werden.
  • Die Sichtbarkeit der Schlösser und Burgen soll erhöht, und grössere Bevölkerungskreise sollen erreicht werden.
  • Die Koordination und Zusammenarbeit sollen gestärkt werden.
  • Die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung des Kulturerbes sollen sichergestellt werden.

Bei der Festlegung der Ziele galt die Prämisse, dass die finanziellen Mittel begrenzt sind und ihr Einsatz möglichst wirkungsvoll ausfallen soll.

Ein Katalog von Massnahmen konkretisiert, wie die strategischen Ziele zur Förderung der Solothurner Schlösser und Burgen erreicht werden können, wobei der Kanton je nach Eigentumsverhältnissen die Entwicklung unterschiedlich stark beeinflussen kann. Geplant sind Massnahmen in den Bereichen Bildung und Vermittlung, Steigerung der Attraktivität und Sichtbarkeit, Erhaltung und Koordination.

Mit der Koordination der Umsetzung der Massnahmen wird das Amt für Kultur und Sport beauftragt. Wichtigste Umsetzungspartner sind die Trägerschaften der Schlösser und Burgen, verschiedene kantonale Ämter und Dienststellen, der Museumsverbund des Kantons Solothurn sowie Tourismusorganisationen.

Nach der Verabschiedung der Strategie sollen in Absprache mit den involvierten kantonalen Ämtern und Dienststellen sowie den weiteren Stakeholdern die Massnahmen priorisiert, die Verantwortlichkeiten definiert und ein Zeitplan erstellt werden.