Medienmitteilung

Sozialversicherungsrecht: Parlamentarische Initiative wird abgelehnt

  • 29.10.2024

Die soziale Absicherung von Selbständigwerwerbenden soll verbessert und die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt werden. Dies fordert eine Parlamentarische Initiative. Die geplanten Änderungen werden vom Regierungsrat abgelehnt.

Hintergrund: Im Sozialversicherungsrecht wird heute zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit unterschieden. Dies wirkt sich auf die Beitragspflicht und die Höhe der geschuldeten Beiträge aus. Entsprechend unterscheidet sich der soziale Schutz für Arbeitnehmende und für Selbstständigerwerbende voneinander.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ist der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage zur Bestimmung des Beitragsstatuts die wirtschaftliche Freiheit von Unternehmern hemmen kann. Ihrer Ansicht nach vermag die derzeitige Rechtslage das von den Vertragsparteien gewünschte Resultat nicht immer zu erreichen, da die Vollzugsbehörden oder auch die Gerichte nicht selten gegen den Willen der Betroffenen entscheiden. Um die soziale Absicherung von Selbstständigen zu verbessern, die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollen die Hauptkriterien für die Bestimmung des Beitragsstatus im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert werden.

Der Regierungsrat lehnt die geplanten Änderungen ab. Die Parteivereinbarungen bei der Festlegung des Sozialversicherungsstatus stärker zu berücksichtigen, bergen das Risiko, dass bestehende arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten unterlaufen werden. Dies könnte die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden gefährden und die Missbrauchsanfälligkeit erhöhen.

Der Regierungsrat erachtet die aktuelle Gesetzgebung als ausreichend, da sie die erforderliche Flexibilität bietet, um zwischen selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeiten zu unterscheiden.