Medienmitteilung

Staatsanwaltschaft: Finanzverwalter Oberdorf – Anklage wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung

  • 27.09.2024

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Finanzverwalter von Oberdorf vor, in über 150 Fällen Gelder der Gemeinde, insgesamt rund CHF 916'000.00, veruntreut zu haben. Er hat sich daher wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung vor Gericht zu verantworten.

Die Einwohnergemeinde Oberdorf reichte im April 2023 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen Finanzverwalter von Oberdorf ein. Die Anzeigerin machte darin unter anderem geltend, dass ein ehemaliger Finanzverwalter Gelder der Gemeinde veruntreut habe.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung und leitete entsprechende Ermittlungen ein. Diese konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Finanzverwalter. Dem heute 71-jährigen Schweizer wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwischen 2010 und 2016 Gelder der Einwohnergemeinde Oberdorf im Umfang von rund CHF 916'000.00 veruntreut und zu diesem Zweck mehrere Urkunden gefälscht zu haben.

Als Finanzverwalter führte der Beschuldigte den Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Oberdorf. Er war über alle Bankkonti der Gemeinde bevollmächtigt und
konnte auf die Gelder zugreifen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in seiner Funktion als Finanzverwalter in über 150 Fällen ihm anvertraute Gelder zum Nachteil
der Einwohnergemeinde in der Höhe von insgesamt rund CHF 916'000.00 bar bezogen und diese für den Privatgebrauch zweckentfremdet zu haben. Zudem
wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zahlreiche Urkunden gefälscht zu haben, um die Barbezüge in der Gemeinderechnung zu vertuschen. Daher wird der Beschuldigte
wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt. Im Verlauf des Verfahrens konnten Vermögenswerte im Umfang
von knapp CHF 450'000.00 beschlagnahmt werden.

Der Beschuldigte ist geständig und die Anklage erfolgt im abgekürzten Verfahren. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt Solothurn-Lebern steht
noch nicht fest.