Hintergrund: Der Bund strebt in unterschiedlichen Umweltbereichen Verbesserungen an und schlägt dafür Änderungen in den jeweiligen geltenden Verordnungen vor: bei den Themen Wasserbau, Verkehr mit Abfällen, Abfall, bei Altlasten und Bodenbelastungen.
Mit der Revision der Wasserbauverordnung sowie den damit verbundenen Änderungen der Waldverordnung will der Bund die Grundlage für eine risikobasierte und integrierte Planung im Bereich der Wassergefahren sowie der Gefahrenprozesse Rutsch und Sturz legen. Gleichzeitig erfolgt eine Harmonisierung dieser zwei Verordnungen bezüglich der Anforderungen und Begrifflichkeiten, was vom Solothurner Regierungsrat sehr begrüsst wird. Angesichts der knappen personellen und finanziellen Ressourcen und der noch fehlenden Vollzugshilfen des Bundes lehnt die Regierung jedoch die kurzen Fristen für die Erarbeitung der entsprechenden integrierten Planungen in den Kantonen ab.
Mit den vorgeschlagenen begrifflichen Änderungen in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen und den neuen Regelungen in der Abfallverordnung zu verschiedenen Abfallarten ist die Regierung einverstanden. Sie lehnt jedoch die mit der Anpassung der Abfallverordnung vorgesehene Verpflichtung der Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen zur Schaffung von Lagerkapazitäten für Siedlungsabfälle im Umfang von sechs Monaten sowie für Betriebsmittel für zwei Monate entschieden ab. Auch wenn damit für Betriebsunterbrüche, z.B. infolge von Lieferengpässen, vorgesorgt werden könnte, ist diese Forderung mit Blick auf die verfügbaren Lagerflächen, die Logistik, die Verbrennungskapazitäten und die damit verbundenen Kosten aus Sicht des Regierungsrates nicht umsetzbar. Stattdessen wird angeregt, eine nationale oder überregionale Lösung zu prüfen.
Mit der periodischen Überprüfung und Anpassung der Konzentrationswerte an neue toxikologische Erkenntnisse ist der Regierungsrat einverstanden. Mit der Senkung der Konzentrationswerte für Arsen und Trichlorethen sind im Kanton Solothurn jedoch neue sanierungsbedürftige Standorte und damit zusätzliche Sanierungskosten zu erwarten.
Die mit der Revision der Verordnung über Belastungen des Bodens verbundenen Massnahmen zur Stärkung des biologischen Bodenschutzes und zur Harmonisierung des Bodenschutzrechts werden durch die Regierung begrüsst. Sie bedauert jedoch, dass die von den Bodenschutzfachstellen der Kantone geforderten Massnahmen zur Erhaltung der organischen Bodensubstanz nicht Eingang in die Vorlage gefunden haben.