Medienmitteilung

Vernehmlassung: Lotto-Anlässe mit Gewinnorientierung verbieten

  • 14.05.2024

Künftig sollen Behördenkontrollen in Gastbetrieben möglich sein. Zudem soll professionelle Lottoveranstalter die Bewilligung zur Durchführung von Lottos verweigert werden, da sie keine gemeinnützigen, sondern kommerzielle Zwecke verfolgen. Um das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz anpassen zu können, wird nun das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet.

Hintergrund: Aktuell regelt die Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz behördliche Kontrollen in Gastwirtschafts-, Beherbergungs- sowie Take-away- und Imbissbetrieben, an gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen und in Betrieben, die alkoholhaltige Getränke verkaufen. In einem Urteil aus dem Jahre 2021 hat das Obergericht festgehalten, dass die Vollzugsinstanzen nicht ermächtigt sind, Kontrollen durchzuführen. Die Begründung: Weil mit dem Betreten von Betrieben durch die Kontrollbehörden Grundrechte beschnitten werden, reicht eine Regelung auf Verordnungsstufe nicht aus.

Lottos und Tombolas, an denen Gutscheine und Edelmetalle als Preise abgegeben werden, sind Geldspiele und bewilligungspflichtig. Lottos sind für Vereine eine wichtige Erwerbsquelle und sollen von diesen durchgeführt werden. Bliebe der Lottomarkt für professionelle Lottoveranstalter, so genannte Profilottiers als kommerzielle Anbieter geöffnet, würden Vereine weiterhin ihrer Erwerbsquelle beschnitten oder ganz verdrängt werden.

Diese Regelungen müssen auf Gesetzesstufe verankert werden. Dies erfolgt über eine Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes. Nun hat der Regierungsrat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das dazu nötige Vernehmlassungs-verfahren einzuleiten.

Weitere Informationen

Unterlagen zur Vernehmlassung Teilrevision Arbeits- und Wirtschaftsgesetz