Hintergrund: Aktuell regelt die Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz behördliche Kontrollen in Gastwirtschafts-, Beherbergungs- sowie Take-away- und Imbissbetrieben, an gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen und in Betrieben, die alkoholhaltige Getränke verkaufen. In einem Urteil aus dem Jahre 2021 hat das Obergericht festgehalten, dass die Vollzugsinstanzen nicht ermächtigt sind, Kontrollen durchzuführen. Die Begründung: Weil mit dem Betreten von Betrieben durch die Kontrollbehörden Grundrechte beschnitten werden, reicht eine Regelung auf Verordnungsstufe nicht aus.
Lottos und Tombolas, an denen Gutscheine und Edelmetalle als Preise abgegeben werden, sind Geldspiele und bewilligungspflichtig. Lottos sind für Vereine eine wichtige Erwerbsquelle und sollen von diesen durchgeführt werden. Bliebe der Lottomarkt für professionelle Lottoveranstalter, so genannte Profilottiers als kommerzielle Anbieter geöffnet, würden Vereine weiterhin ihrer Erwerbsquelle beschnitten oder ganz verdrängt werden.
Diese Regelungen müssen auf Gesetzesstufe verankert werden. Dies erfolgt über eine Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes. Nun hat der Regierungsrat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das dazu nötige Vernehmlassungs-verfahren einzuleiten.
Weitere Informationen
Unterlagen zur Vernehmlassung Teilrevision Arbeits- und Wirtschaftsgesetz