Von August bis November 2024 fand die Vernehmlassung zur Totalrevision des Waldgesetzes des Kantons Solothurn statt. Insgesamt sind 73 Stellungnahmen eingegangen. Das zeigt, dass den Solothurnern und Solothurnerinnen der Wald wichtig ist.
Eine knappe Mehrheit stimmte der Vorlage mit wenigen Anpassungswünschen weitgehend zu. Viele Eingaben brachten aber auch Kritik an der Vorlage zum Ausdruck. Dabei standen in vielen Fällen die Bereiche Freizeit und Erholung, insbesondere der Umgang mit dem Fahrradverkehr im Fokus.
Weite Teile der Vorlage mit teilweise bedeutenden Änderungen, wie der Umgang mit Naturereignissen, die Anpassungen im Beitragswesen sowie Vorkehrungen zum Klimawandel waren hingegen unbestritten.
Der Regierungsrat nimmt von den Ergebnissen Kenntnis. Die Vorlage soll im Sinne der Vernehmlassung angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Freizeit und Erholung. So soll zum Beispiel der Fahrradverkehr im Solothurner Wald grundsätzlich auf allen existierenden Wegen möglich sein. Im Weiteren sollen zur Einführung der statischen Waldgrenze (Einfrieren der heutigen Waldfläche im Rechtssinne) die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
Der Regierungsrat hat das zuständige Departement beauftragt, die Vorlage dahingehend anzupassen. Das Inkrafttreten ist vorbehältlich eines Referendums im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen.