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Dompropst und zwei residierende Domherren gewählt

  • 04.07.2024

Der Regierungsrat hat Weihbischof Josef Stübi zum Dompropst gewählt. Er tritt die Nachfolge von Arno Stadelmann an. Generalvikar Markus Thürig und Bischofsvikar Georges Schwickerath werden residierende Domherren.

Weihbischof Josef Stübi (63) wurde 1988 zum Priester geweiht und wirkte seither in verschiedenen Gemeinden als Vikar und Pfarrer. Der Papst hat im Dezember 2022 seiner Wahl durch Bischof Dr. Felix Gmür zum Weihbischof für das Bistum Basel zugestimmt. Die Bischofsweihe hat er am 26. Februar 2023 in der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn empfangen. Weihbischof Josef Stübi amtet bereits seit April 2023 als residierender Domherr des Standes Solothurn und wurde nun als Nachfolger vom Arno Stadelmann zusätzlich zum Dompropst ernannt. Seine Amtszeit wird am 1. September 2024 beginnen.

Georges Schwickerath (56) absolvierte in Luxemburg eine Banklehre und studierte auf dem zweiten Bildungsweg in Luzern Theologie. Er wurde 1998 zum Priester geweiht und arbeitete unter anderem als Pfarrer in Bern und Muri (Aargau). Seit 2019 ist er als Bischofsvikar für die Bistumsregion St. Verena zuständig, welche die Kantone Solothurn, Bern und Jura umfasst. Ab 1. September 2024 wird er Nachfolger von Arno Stadelmann als residierender Domherr des Standes Solothurn.

Dr. Markus Thürig (66) wurde nach langjähriger Tätigkeit als Vikar und Pfarrer, unter anderem in Basel, Kriegstetten und Münchenstein, 2010 zum Leiter des Bischofsvikariats für Pastoral und dann 2011 zum Generalvikar des Bistums Basel ernannt. Seit 2010 ist er residierender Domherr des Standes Luzern. Als solcher demissionierte er, damit der Bischofsvikar für die Region St. Viktor seine Nachfolge als residierender Domherr des Standes Luzern antreten kann. Als residierender Domherr des Standes Solothurn tritt Markus Thürig nun am 1. November 2024 die Nachfolge des bisherigen residierenden Domherrn Dr. Agnell Rickenmann an.