In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unterstützt der Regierungsrat die vorgeschlagenen technischen Änderungen zur Verbesserung der Tiergesundheit, der sinnvollen Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und der Dokumentation der maximalen Transport-zeiten von Nutztieren. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat aber mit Regelungen, die die Kompetenzen der Kantone berühren.
Aktuell
Ja mit Vorbehalt zur Teilrevision von Verordnungen des Veterinärrechts
- 31.03.2015