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Kantonsverwaltung: Neue Regelung für Schicht- und Pikettdienste

  • 05.04.2024

Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und kantonalen Anstalten, welche in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen arbeiten oder Pikettdienste leisten müssen, erhalten höhere Geldzulagen. Die Massnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Zudem werden Geldzulagen für sogenannte Spontanereignisse und Spontanfälle eingeführt.

Vor rund einem Jahr wurden für die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG die Geldzulagen für Schicht- und Pikettdienste angepasst. Nun haben sich die Gesamtarbeitsvertragskommission, sowie die Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrages (GAV), namentlich der Regierungsrat und die Personalverbände, auf eine Anpassung der Geldzulagen für Schicht- und Pikettdienste für die Mitarbeitenden der gesamten kantonalen Verwaltung und der kantonalen Anstalten geeinigt. Es handelt sich um die erste Erhöhung der Schicht- und Pikettzulagen, welche seit der Einführung des GAV im Jahr 2005 nie verändert wurden. Die Anpassung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Zudem wird eine neue Entschädigung für sogenannte Spontanereignisse und Spontanfälle für alle Staatsangestellten eingeführt. Die Lehrpersonen sind von diesen Änderungen ausgenommen.

Erhöhung der Geldzulagen pro Stunde

Schichtdienste in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen werden neu mit 6.50 Franken pro Stunde entschädigt, statt wie bisher mit 6 Franken. Dies gilt für Arbeiten von Montag bis Freitag, zwischen 19.00 und 7.00 Uhr, zusätzlich am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen rund um die Uhr. Die Entschädigung für Pikettdienste wird neu von 2.50 auf 4.50 Franken pro Stunde angehoben.

Entschädigung für Spontanereignisse und Spontanfälle

Neu wird eine zusätzliche Geldzulage für sogenannte Spontanereignisse und Spontanfälle eingeführt. Als Spontanereignisse werden unvorhergesehene und unaufschiebbare Ereignisse bezeichnet, welche mit den im Einsatz stehenden, ordentlichen personellen Ressourcen nicht bewältigt werden können. Solche Ereignisse machen den Einsatz von Mitarbeitenden notwendig, die eigentlich in keinem Pikett- oder Präsenzdienst stehen und aus ihrer Freizeit geholt werden müssen (z.B. aufgrund von Demonstrationen, Bränden, Einbrüchen, Kapitalverbrechen, Unfällen oder Naturereignissen). Die Zulage je Einsatz beträgt pauschal 200 Franken.

Als Spontanfälle werden regelmässige Fallerledigungen bezeichnet, welche nur durch Mitarbeitende aufgrund ihrer Spezialfunktion gelöst werden können. Auch hier müssen Mitarbeitende, ohne Pikett- oder Präsenzdienst, aus ihrer Freizeit geholt werden. Es handelt sich dabei um absolute Fachspezialisten. Beispielsweise um Experten oder Expertinnen für Notsuchen bei Vermisstenfällen oder Hundeführer oder Hundeführerinnen der Justizvollzugsanstalt mit speziellen Diensthunden (namentlich für das Aufspüren von Mobiltelefonen). Betroffene Mitarbeitende haben einen Anspruch auf eine monatliche Zulage von 200 Franken.