Amtliche Vermessung

Die Daten der amtlichen Vermessung müssen gemäs Art. 53 der Geoinformationsverordnung (GeoIV)  bis 31. Dezember 2016 im Bezugsrahmen LV95 vorliegen.

Im Kanton Solothurn werden die Daten der amtlichen Vermessung ab 14. November 2016 im Lagebezugssystem und -rahmen CH1903+/LV95 verwaltet. Für den Wechsel ist der zuständige Nachführungsgeometer verantwortlich. Die Arbeiten werden gemeindeweise in der Zeitspanne vom 1. August bis 14. November 2016 ausgeführt.

Die Koordinatenwerte der Daten der amtlichen Vermessung ändern sich einheitlich, so dass die Daten in die gleiche Richtung verschoben werden. Es gilt zu beachten, dass sich die Distanzen und Flächen durch die Anpassung der Koordinaten jedoch geringfügig ändern können.

Der Plan für das Grundbuch sieht im Bezugsrahmen LV03 gleich aus wie in LV95.

Gleichzeitig zum Bezugsrahmenwechsel wird in der amtlichen Vermessung, in Gebieten mit lokalen Spannungen, eine Entzerrung durchgeführt, um den Einsatz der Satellitentechnologie zu vereinfachen und zu optimieren.  Die Gebiete mit lokalen Spannungen wurden mit Hilfe von Kontrollmessungen eruiert. Die spannungsarmen Gebiete sind ab 1. November 2015 über den ganzen Kanton publiziert und dienen zur Information, wo lokale Einpassungen nötig sind und wo darauf verzichtet werden kann.