Ausscheidung Gewässerraum

Die im Jahr 2011 revidierte Gewässerschutzgesetzgebung verlangt, dass die Kantone für die Fliessgewässer einen Gewässerraum ausscheiden. Der Gewässerraum dient der Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung.

Der Kanton Solothurn hat diese Aufgabe den Gemeinden übertragen. Diese scheiden den Gewässerraum im Rahmen einer ordentlichen Ortsplanungsrevision aus. Grundlagen für die Gewässerraumausscheidung bilden die Modulare Arbeitshilfe des BAFU sowie die Arbeitshilfe Gewässerraum des Amtes für Umwelt.

Das Amt für Umwelt, Abteilung Wasserbau, steht den Gemeindebehörden und Planern bei der Ausscheidung des Gewässerraums gerne beratend zur Verfügung.