Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Damit Oberflächengewässer nicht übernutzt werden, sind Wasserentnahmen aus Fliessgewässern in der Regel bewilligungspflichtig. Kernstück dieses Schutzes ist die Restwassermenge. Diese muss auf jeden Fall in einem Gewässer verbleiben, damit es nicht teilweise oder gänzlich austrocknet und damit Fische und Kleintiere verenden.

Wann ist eine Bewilligung notwendig?

Jede Wasserentnahme ist bewilligungspflichtig.

Ausnahme: Kleine Entnahmemengen (bis ca. 10 Liter) mit der Giesskanne oder dem Eimer sind bewilligungsfrei.

Kontakt

Daniel Fasnacht, Tel. 032 627 26 94
Gewässernutzung

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00