Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Damit Oberflächengewässer nicht übernutzt werden, sind Wasserentnahmen aus Fliessgewässern in der Regel bewilligungspflichtig. Kernstück dieses Schutzes ist die Restwassermenge. Diese muss auf jeden Fall in einem Gewässer verbleiben, damit es nicht teilweise oder gänzlich austrocknet und damit Fische und Kleintiere verenden.
Wann ist eine Bewilligung notwendig?
Jede Wasserentnahme ist bewilligungspflichtig.
Ausnahme: Kleine Entnahmemengen (bis ca. 10 Liter) mit der Giesskanne oder dem Eimer sind bewilligungsfrei.
Informationen zu Wasserentnahmen
Wasserentnahme Oberflächengewässer bewilligen
Kontakt
Daniel Fasnacht, Tel. 032 627 26 94
Gewässernutzung
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00