Grenzgänger

Sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger aus einem Mitgliedstaat der EU/EFTA und treten in der Schweiz eine Stelle an, erhalten Sie eine Grenzgängerbewilligung, wenn die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit drei Monate überschreitet. Arbeiten Sie weniger als drei Monate in der Schweiz, muss Ihr Arbeitgeber Sie lediglich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn anmelden.

Wie erhalte ich eine Bewilligung?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat für Sie ein Beschäftigungsgesuch zu stellen. Der Stellenantritt darf erst erfolgen, sobald die Bewilligung vorliegt. Halten Sie sich während der Woche in der Schweiz auf, müssen Sie Ihren Aufenthaltsort Ihrer Wohngemeinde melden. Mindestens einmal wöchentlich müssen Sie an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Alle Änderungen betreffend Arbeitgeber, Sitz des Unternehmens, Berufsadresse oder Auslandadresse müssen Sie dem Migrationsamt schriftlich melden.