Änderung des Reglements über die Berufsmaturität per 01.08.2025

Neu können sich Berufsleute EFZ bereits prüfungsfrei für die BM 2 qualifizieren, wenn sie in den schulischen Noten (ohne Sportnoten) einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 in den ersten 5 Semestern (3-jährige Lehre) beziehungsweise in den ersten 7 Semestern (4-jährige Lehre) aufweisen. Diese Möglichkeit der Zulassung besteht einmalig und gilt nur dann, wenn die BM 2 direkt im Anschluss an den Erwerb des EFZ erfolgt.
Zudem können alle gelernten Berufsleute mit einem Notendurchschnitt von mindestens 5.0 im EFZ für alle BM-Ausrichtungen prüfungsfrei zugelassen werden.
Diese Anpassungen ersetzen die bisherigen Möglichkeiten der prüfungsfreien Aufnahme und bieten einen attraktiven Zugang zur BM 2. Die Regelung der Qualifikation via schulische Noten im 5. respektive 7. Semester schafft zusätzliche Motivation, die BM unmittelbar nach der Lehre in Angriff zu nehmen und eröffnet die Möglichkeit, die Zulassungsbedingungen bereits während der Lehrzeit zu erfüllen.
Die Möglichkeit einer Aufnahme mittels bestandener Aufnahmeprüfung bleibt unverändert bestehen.
Das vollständige BM-Reglement ist über den folgenden Link abrufbar.
BGS 416.113.1 - Reglement über die Berufsmaturität - Kanton Solothurn