Hochschulvorbereitung

Ausserkantonaler Schulbesuch Hochschulvorbereitung

Der Kanton Solothurn bietet grundsätzlich Angebote für die Hochschulvorbereitung an. Findet sich kein entsprechendes Angebot im Kanton oder bestehen andere persönliche oder wichtige Gründe für einen ausserkantonalen Schulbesuch, kann ein Gesuch für die Schulgeldübernahme gestellt werden.

Folgende Vorbereitung auf Hochschulstudiengänge sind ausserkantonal geregelt:

  • Gymnasiale Maturität für Erwachsene
  • Passerelle Berufs- und Fachmaturität für universitäre Hochschulen
  • Vorbereitungskurse Niveau 2 Pädagogische Hochschule
  • Vorkurs Pädagogik I
  • Propädeutikum Gestaltung und Kunst
  • Etc.

Voraussetzungen und Bedingungen

Voraussetzung für den Besuch einer ausserkantonalen Schule sind:

  • Das gewünschte Bildungsangebot ist im Kanton Solothurn nicht vorhanden
  • Es besteht eine Zahlungsbereitschaft gemäss RSA-Abkommen
  • Die Schulwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln übersteigt 60 Minuten pro Weg

Die Übernahme des Schulgeldbeitrages kann erfolgen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gesuch wird vor Ausbildungsbeginn eingereicht
  • Sie erfüllen die Aufnahmebedingungen der ausserkantonalen Schule
  • Der stipendienrechtliche Wohnsitz der Gesuchsstellerin bzw. des Gesuchsstellers befindet sich im Kanton Solothurn
  • Der ausserkantonale Bildungsgang ist schweizerisch anerkannt

 

Ablauf des Antragsverfahren

1. Die Bereitschaft zur Aufnahme in der ausserkantonalen Schule ist gegeben.

2. Das Gesuch mit den geforderten Unterlagen wird eingereicht.

3. Prüfung des Gesuchs (Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage).

4. Eine positive oder negative Verfügung wird dem Gesuchssteller und der Schule zugestellt mit der Rechtsmittelbelehrung.

5. Gegen die Verfügung kann eine Beschwerde eingereicht werden innerhalb von 30 Tagen.

6. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird zwischen der ausserkantonalen Schule und dem Departement für Bildung und Kultur das Schulgeld direkt abgerechnet.

Kosten

Der Kanton übernimmt die Schulgeldgebühren der ausserkantonalen Schule und rechnet diese direkt mit den Schulen ab. Nicht inbegriffen sind Kosten für Schulmaterialien, Reisespesen, und sonstige Auslagen und gehen zu Lasten der Schülerin / des Schülers respektive der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung.

Einzureichende Unterlagen

  • Gesuchsformular für eine Kostengutsprache
  • Formular Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons inkl. Wohnsitzbestätigung
  • Letztes Zeugnis (Berufsmaturitätszeugnis, Gymnasialer Maturitätsausweis, Fachmaturitätszeugnis)

 

Das Gesuch reichen Sie per E-Mail an controlling@dbk.so.ch ein. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an Frau Ilona Wallrodt wenden.