Maiswurzelbohrer

Ausgangslage

Der westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) kann beim Mais grosse Schäden anrichten. Er legt im August und September Eier in den Boden ab, vorzugsweise in Maisfeldern. Im Frühling (Mai) schlüpft die Larve aus, sucht sich junge Maispflanzen und frisst deren Wurzeln. Der Aktionsradius der Larven beträgt nur rund 1 m. Der Mais fällt um oder stirbt ab. Ertragsausfälle bis zu 30% sind keine Seltenheit; im Extremfall sind 80% möglich. Der Maiswurzelbohrer stellt grundsätzlich nur dann eine grosse Gefahr dar, wenn Mais nach Mais, bzw. Mais als Monokultur, angebaut wird. Eine frühzeitige Erkennung eines Befalls ermöglicht das rechtzeitige Ergreifen von Gegenmassnahmen. Materieller Schaden kann so minimiert werden.

Im Jahr 2000 trat der Maiswurzelbohrer erstmals in der Schweiz im Kanton Tessin auf. Seit 2003 ist er auch nördlich der Alpen beheimatet. Um die Weiterverbreitung des Käfers zu überwachen, stellen die kantonalen Pflanzenschutzdienste in einem von Agroscope vorgegebenen Überwachungsnetz über 200 Fallen auf. Diese werden während der Einflugzeit des Maiswurzelbohrers von Juni bis September kontrolliert.

Im Kanton Solothurn wurden auch dieses Jahr an mehreren Standorten in aufgestellten Fallen Maiswurzelbohrer gefangen. Hinzu kommen bestätigte Fänge in den Nachbarkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern sowie weiteren Kantonen in der ganzen Schweiz.

Massnahmen gegen den Maiswurzelbohrer

Es liegt im Interesse der Maisproduzentinnen und Maisproduzenten, geeignete Massnahmen gegen den Maiswurzelbohrer zu treffen. Da der Maiswurzelbohrer aus heutiger Sicht über Massnahmen im Rahmen der Fruchtfolge genügend eingedämmt werden kann, ist in der Schweiz kein Insektizid bewilligt. Folglich sind Vorbeugemassnahmen anzuordnen. Zu diesem Zweck wird jährlich ein abgegrenztes Gebiet ausgeschieden, welches eine Zone von mindestens 10 km um den Befallsherd umfasst. In diesem Gebiet ist der Anbau von Mais als Haupt- oder als Zwischenkultur verboten, wenn auf der gleichen Parzelle bereits im Vorjahr Mais angebaut wurde. Betroffen ist inzwischen das gesamte Gebiet des Kantons Solothurn wie auch der Nachbarkantone.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers