Trockenheit - Regelung bei Weidefuttermangel
Je nach Region erfordern die veränderten meteorologischen Gegebenheiten (Trockenheit, Hitze, Starkniederschläge) Massnahmen auf den Betrieben. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Vorgehen bei RAUS und Weidebeitrag.
RAUS
Die Bestimmungen zu den RAUS-Beiträgen besagen, dass der Tagesbedarf von Tieren der Rinder-, Ziegen und Schafgattung zu einem wesentlichen Teil mit Weidefutter gedeckt werden muss. Seit 2023 muss pro GVE der Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel eine Weidfläche von vier Aren zur Verfügung gestellt werden.
In begründeten Fällen von Weidefuttermangel aufgrund von Trockenheit oder Hitze kann der Auslauf auf einer Weide durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Es müssen aber weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit Vermerk «Trockenheit» begründet werden. Eine Meldung ans ALW ist nicht nötig. Die Ausnahmeregelung gilt, solange die ausserordentliche Situation anhält.
Weidebeitrag
Der Weidebeitrag für die Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel wird ausgerichtet, wenn ein besonders hoher Auslauf- und Weideanteil erfolgt. Die Tiere müssen an den Tagen, an denen ihnen Auslauf auf einer Weide zu gewähren ist, mindestens 70 % ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz (TS) durch Weidefutter decken können. Im Winter ist zudem Auslauf an 22 Tagen pro Monat gefordert.
In begründeten Fällen mit Weidefuttermangel aufgrund von Trockenheit oder Hitze kann vom Mindest-Weidefutteranteil von 70 % der TS abgewichen werden. Es müssen aber weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf möglichst auf einer Weide oder dann im Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit «Weidefuttermangel» begründet werden.
Im Rahmen der Kontrollen muss der Betrieb belegen können, dass sein Weide- und Auslaufsystem auf tägliche mindestens 70 % TS-Verzehr von Weidefutter ausgelegt ist und dieser besonders hohe Verzehr von Weidefutter wegen der aufgetretenen Trockenheit/Hitze verunmöglicht wurde. Die vorgängig erwähnten Ausnahmeregelungen kommen zum Tragen, wenn eine erhebliche Abweichung vom mehrjährigen meteorologischen Durchschnitt vorliegt. Sie gelten solange, wie die ausserordentliche Situation anhält.