Aktuell
Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben
Das Baden, Wassersportaktivitäten und die Fischerei sind in den Fliessgewässern im Kanton Solothurn wieder zulässig. Das Fischerei- und Betretungsverbot wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert.
Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Trockenheit: Vorsicht vor fallenden Ästen in den Solothurner Wäldern
Die seit Monaten anhaltende Hitze und die Trockenheit belasten die Wälder im Kanton Solothurn massiv. Trotz Niederschlägen in den letzten Tagen besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko, dass Äste abbrechen und zu Boden fallen. Beim Waldaufenthalt ist daher Vorsicht geboten.
Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen.
Fischerei- und Betretungsverbot wegen Trockenheit und Hitze
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn - mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme - gilt ab sofort ein Fischerei- und Betretungsverbot. Das Baden und das Fischen sind somit untersagt. Die Massnahme soll helfen, Fische und andere Wasserlebewesen zu schützen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn 03.07.2026
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Hitzewelle bedroht Wasserlebewesen - Aufruf zur Rücksichtnahme
Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) appelliert an die Solothurner Bevölkerung, in Bächen und kleinen Flüssen auf Wasseraktivitäten zu verzichten. Ebenso wird gebeten, in der Dünnern, Lüssel, Lützel und im Chastelbach auf die Fischerei freiwillig zu verzichten.
Waldverjüngung und Wildeinfluss 2025
Ergebnisse des Monitorings zur Waldverjüngung und dem Wildeinfluss von 2025
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509
Solothurn
Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
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