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Die kantonsrätliche Justizkommission möchte dem Regierungsrat einen Prüfungsauftrag erteilen

  • 07.12.2020

Solothurn, 7. Dezember 2020 - Bei den Kosten im verwaltungsinternen und verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren soll dem Aspekt des Gemeinschaftsinteresses Rechnung getragen werden.

 

Verwaltungsakte von Kanton und Gemeinden können auf dem verwaltungsinternen und dem verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeweg überprüft werden. Gerade im Bereich der politischen Rechte oder betreffend Verkehrsmassnahmen engagieren sich beschwerdeführende Parteien häufig in erster Linie zur Verteidigung von öffentlichen Interessen oder von Interessen einer Vielzahl von Personen. Es erscheint der Justizkommission störend, wenn für solche beschwerdeführenden Parteien dieselben Massstäbe der Kostenbemessung angewandt werden, wie für jene, welche allein ihre eigenen privaten Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen. Das Verwaltungsverfahrensrecht des Kantons könnte die Kostenverteilung der Beschwerdeführung in solchen Fällen anders regeln als in einem Fall, wo private Interessen im Vordergrund stehen. Konkret könnten beispielsweise für Fälle im Bereich der politischen Rechte oder betreffend Verkehrsmassnahmen, die eine Vielzahl von Menschen betreffen, tiefere Verfahrenskosten erhoben werden. Dazu würde auch eine Senkung der entsprechenden Kostenvorschüsse gehören, um die Schwelle für die Beschwerdeführung zur Durchsetzung öffentlicher Interessen nicht ungebührlich zu hoch anzusetzen.

Mit dem Auftrag, der dem Kantonsrat vorgelegt wird, soll der Regierungsrat aufgefordert werden, zu prüfen wie man dieses Anliegen in einer Gesetzesvorlage umsetzen könnte.