Am 20. Dezember 2015 wurde in einem Haus in Olten ein Mann tot aufgefunden. (vgl. Medienmitteilung der Polizei Kanton Solothurn vom 24. Dezember 2015). Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte die ersten Erkenntnisse, dass von einem Tötungsdelikt auszugehen ist. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Täterschaft vorerst nicht ermittelt werden. Auch eine Belohnungsaussetzung von CHF 10'000.00 führte zu keinen Ermittlungserfolgen (vgl. Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn vom 8. Dezember 2016). Im Februar 2020 konnten die Strafverfolgungsbehörden einen Tatverdächtigen ermitteln und verhaften (vgl. Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn vom 9. März 2020).
Die Staatsanwaltschaft erhebt jetzt Anklage gegen den heute 59-jährigen Schweizer. Er wird sich wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht zu verantworten haben. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober 2015 einen Mann in dessen Wohnung getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Delikt im Drogenmilieu aus. So hat der Beschuldigte gemäss Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unter anderem Drogen aus der Wohnung des Opfers entwendet.
Der Beschuldigte wird sich zudem wegen Diebstahls, Raubes, Irreführung der Rechtspflege sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und gegen das Waffengesetz vor Gericht zu verantworten haben.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und befindet sich mittlerweile auf freiem Fuss. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht von Olten-Gösgen steht noch nicht fest.