August 2021

Bedenken zur Anpassung der nationalen Teststrategie

  • 17.08.2021

Der Bundesrat plant, die aktuelle Teststrategie anzupassen. Der Regierungsrat äussert Bedenken, dass ab dem 1. Oktober 2021 das Testen von Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos sein soll. Zudem ruft er die Bevölkerung nochmals auf, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Antigen-Schnelltests für Personen ohne Symptome und die Selbsttests für nicht geimpfte und nicht genesene Personen künftig nicht mehr vergütet werden. Die repetitiven Tests in den Schulen, Betrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie Alters- und Pflegeheimen sollen hingegen weiter finanziert werden. Der Kanton Solothurn begrüsst die Weiterführung der repetitiven Tests und empfiehlt insbesondere auch den Alters- und Pflegeheimen und den Spitexorganisationen dringend, sich zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen am repetitiven Testen zu beteiligen.

Hingegen ist es aus Sicht des Kantons Solothurn verfrüht, die Kostenübernahme von präventiven Antigen-Schnelltests zu stoppen. Die Kostenübernahme durch den Bund sollte auch über den 30. September 2021 hinaus gewährleistet sein. Angesichts der steigenden Fallzahlen ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen testen lassen und weiterhin eine gut ausgebaute Testinfrastruktur in den Kantonen zur Verfügung steht.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind bis heute bei den Kantonen in der Anhörung. Der Bundesrat entscheidet am 25. August definitiv.

Gemeinsam aus der Pandemie

Die wirksamste Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist die Covid-19-Impfung. Um in den gewohnten Alltag zurückkehren zu können, braucht es eine möglichst hohe Impfquote. Durch eine Impfung schützt man nicht nur sich selber, sondern auch seine Mitmenschen vor einem schweren Krankheitsverlauf. Der Regierungsrat bittet deshalb alle Personen, die noch nicht geimpft sind, sich möglichst rasch impfen zu lassen.


Für die Bevölkerung des Kantons Solothurn stehen in den Impfzentren genügend Impfkapazitäten zur Verfügung. Bei einer Online-Anmeldung können die Termine für die Erst- und Zweitimpfung innerhalb der verfügbaren Zeitfenster frei gewählt werden. Weiter besteht in vielen Apotheken und Hausarztpraxen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.