78,062 Millionen Franken darf der Öffentliche Verkehr den Kanton Solothurn in den nächsten zwei Jahren kosten. Das Globalbudget 2022 bis 2023 soll um rund 12 Prozent aufgestockt werden. Mit diesem Entscheid wird die auf dem Stand von 2015 beschlossene Plafonierung der ÖV-Mittel aufgehoben, was einer Kostensteigerung von rund 4,2 Millionen Franken entspricht.
Zu diskutieren gab in der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) dabei ein Reservebetrag im Zusammenhang mit Corona: Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) mit einem Nachfragerückgang und damit einhergehenden Erlösausfällen konfrontiert. Stand heute muss davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage und somit die Erlöse im ÖV erst im Jahr 2024 wieder das Niveau von 2019 erreichen wird. Laut Konsens unter den Bestellern (Bundesamt für Verkehr und mitbestellende Kantone) sollen die Erlösausfälle den Transportunternehmen vergütet werden, ohne das bestehende Angebot abzubauen. Im neuen Globalbudget wurden für die Kompensation dieser Mindererträge brutto rund 5,7 Millionen Franken eingestellt (Anteil Kanton rund 3,7 Mio. Fr., Gemeinden rund 2 Mio. Franken). Letztlich stimmte die UMBAWIKO dem vom Regierungsrat vorgelegten Verpflichtungskredit über insgesamt 78,062 Millionen für die Jahre 2022 und 2023 zu.
Entschädigung für Biber-Schutzmassnahmen
Biber verursachen mit ihren Bauten Schäden an Infrastruktur, Wald und landwirtschaftlichen Kulturen. Nun soll der Kanton die Kosten dieser Schäden ganz oder teilweise übernehmen. Der Auftrag von Verena Meyer-Burkhard (FDP.Die Liberalen, Mühledorf) verlangt vom Regierungsrat eine entsprechende gesetzliche Grundlage.
Der Regierungsrat hat dazu einen geänderten Wortlaut vorgeschlagen. Diesem stimmte die Kommission einstimmig zu: Der Regierungsrat wird beauftragt, bis Mitte 2022 ein Konzept zu erarbeiten, welches nebst den finanziellen Konsequenzen einer Kostenbeteiligung des Kantons an Schäden an Infrastrukturanlagen bzw. deren Verhütung auch aufzeigt, ob und welche gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssten, um diese Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Zusätzlich beantragt die Kommission, dass auch die Haftungsfragen abzuklären sind. Parallel dazu sollen im Rahmen eines Pilotprojekts Massnahmen zur Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastruktur, Wald und landwirtschaftlichen Kulturen finanziert werden. Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt sollen direkt ins Konzept einfliessen.