Die Ziele der Defizitbremse haben auch heute noch ihre Gültigkeit: Die Erhaltung des politischen Handlungsspielraumes, keine Überwälzung von Kosten auf spätere Generationen und wenn möglich eine Finanzierung der politisch gewünschten staatlichen Leistungen im Rahmen der Steuerbezugshöhe.
Seit der Einführung der Defizitbremse haben sich jedoch gewichtige Änderungen ergeben. So wurden wesentliche Spezialfinanzierungen wie der Strassenbaufonds und der Entsorgungs-, Altlasten- und Abwasserfonds abgeschafft, und die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) wurde ausfinanziert. Es fehlen somit Präzisierungen zu den Rücklagen, den zweckgebundenen Mitteln im Eigenkapital und den Verpflichtungen gegenüber der PKSO. Mit der Vorlage werden entstandene Lücken im WoV-G gefüllt und klar festgehalten, wie sich das für die Defizitbremse massgebende Kapital berechnet.