Die Lebensmittelkette umfasst u.a. die Bereiche Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, Täuschungsschutz, Tiergesundheit und Tierschutz. Mit der Totalrevision der «Verordnung über Informationssysteme für die Lebensmittelkette» will der Bund die Zuständigkeiten, die Zugriffsrechte und die Vorgaben zur Bekanntgabe von Daten neu regeln. Damit sollen u.a. der Datenschutz und die Datensicherheit sowie auch die Verknüpfungen der verschiedenen Informationssysteme verbessert werden.
Der Regierungsrat ist mit der geplanten Revision einverstanden. Weil mit dieser jedoch eine höhere finanzielle Beteiligung der Kantone für den Betrieb der Systeme einhergeht, verlangt er eine schlanke und kostengünstige Umsetzung.