Der Bundesrat hat am 30. November 2021 die Wiedereinführung verschiedener Massnahmen vorgeschlagen, um eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Der Regierungsrat hat für den Kanton Solothurn per 1. Dezember 2021 bereits Massnahmen ergriffen, welche teilweise deckungsgleich sind. Er bevorzugt aber schweizweit einheitliche Massnahmen und begrüsst daher die Vorschläge des Bundesrates grundsätzlich.
Insbesondere unterstützt der Regierungsrat die Ausweitung der Maskenpflicht für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen. Bei der Ausweitung der Zertifikatspflicht ist er der Ansicht, dass diese auf öffentliche Veranstaltungen und die öffentlich zugänglichen Bereiche beschränkt werden sollte. Eine erweiterte Zertifikatspflicht für private Veranstaltungen hält der Regierungsrat hingegen nicht für praktikabel.
Weiter unterstützt der Regierungsrat eine Sitzpflicht in Innenbereichen für die Gastronomie. Auch den obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen und der Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten steht der Regierungsrat positiv gegenüber.
In Bezug auf die Massnahmen am Arbeitsplatz bevorzugt der Kanton Solothurn eine Weiterführung der Home-Office-Empfehlung und eine Ausweitung der Maskenpflicht.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Aufhebung der bundesrechtlichen Kapazitätsbeschränkungen. Er erachtet die Voraussetzungen für Kapazitätsbeschränkungen durch den Bund weiterhin als gegeben. Der Grossteil der Bevölkerung hat noch keine Covid-19-Auffrischimpfung erhalten. Zudem ist den aufgrund der neu aufgetretenen Virusvariante «Omikron» geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die gegenwärtigen Impfstoffe ausreichend vor dieser neuen Variante schützen.