Kantonsangestellte, Politiker/innen und Schüler/innen verzichten wei-testgehend auf Flugreisen. Aus diesem Grund unterstützt die Finanz-kommission die Haltung des Regierungsrats, dass eine gesetzliche Re-gelung nicht notwendig ist.
Februar 2021
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Kanton erhöht Härtefallhilfe für Unternehmen
16.02.2021Die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation erfordert Anpassungen bei den Härtefallmassnahmen: Der Regierungsrat hat beschlossen, die Höchstgrenze der nicht rückzahlbaren Härtefallbeiträge bei neu 750'000 Franken festzulegen (bisher 200'000 Franken). Zudem koppelt er die Beiträge bei sämtlichen Anspruchsgruppen an die Fixkosten. Damit sollen Überentschädigungen vermieden werden.
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Kulturschaffende im Kanton Solothurn können wieder Ausfallentschädigungen beantragen. Dies ist möglich dank der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung durch den Bundesrat und die entsprechende Anpassung der kantonalen Rechtssetzung.
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Damit bei der künftigen Gesamtsanierung des Solothurner «Stadtmistes» möglichst wenig Emissionen entstehen, werden optimale Belüftungsmassnahmen erprobt. Die Testphase beginnt voraussichtlich im April und dauert rund ein halbes Jahr. Parallel dazu laufen das Planungs- und das Bewilligungsverfahren für das Gesamtprojekt. Ab 2022 werden die Altlasten endgültig beseitigt.
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Die Bauarbeiten an der Oltner Aarburgerstrasse/Bahnhofquai gehen in die nächste Phase: Zur Erstellung der Bohrpfahlwand wird in der Nacht vom Donnerstag, den 11. Februar, auf den Freitag eine schwere Bohrpfahlmaschine installiert.
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Im Januar 2021 stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Kanton Solothurn gegenüber dem Vormonat um 295 auf 5'246 Personen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich von 3,3 % auf 3,5 %. Die Gesamtheit der Personen, welche bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet sind, hat sich nur geringfügig verändert. Die Zahl der Arbeitslosen stieg trotzdem an – insbesondere, weil die Zwischenverdienstmöglichkeiten stark zurückgingen.
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Die Lindenallee und ein Teil der Falkensteinerstrasse in Balsthal werden neu gestaltet. Die erste Phase der Bauarbeiten erfolgt bis im September 2021. Dabei wird der Verkehr zwischen Balsthal und Thalbrücke im Einbahnregime geführt und in der Gegenrichtung umgeleitet. Die zweite Bauphase endet im Frühling 2022.
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In einem grossen Wirtschaftsstrafverfahren, in welchem ein Aktienkauf für insgesamt CHF 4.5 Mio. im Zentrum steht, hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen abgeschlossen und erhebt nun Anklage. Ein heute 36-jähriger und ein heute 42-jähriger Schweizer werden sich wegen mehrfachen Betrugs und weiterer Delikte vor Gericht zu verantworten haben.
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