Februar 2021

Ja zur Sicherung des Jura-Höhenwegs

  • 01.02.2021

Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission unterstützt das Erstellen einer neuen Seilbrücke beim Balmberg zwischen dem Hofbergli und dem Niederwiler Stierenweg. Dadurch soll der wegen akuter Steinschlaggefahr gesperrte Wegabschnitt auf der nationalen Wanderroute Nr. 5 „Jura-Höhenweg“ wieder begehbar werden.

Hintergrund: Im Frühling 2017 musste die nationale Wanderroute Nr. 5 „Jura-Hönenweg“ wegen akuter Steinschlaggefahr im Abschnitt „Gschliff“ gesperrt werden. Die bestehende Umleitung bietet aufgrund des grossen Höhenunterschieds mittel- bis langfristig keine befriedigende Lösung. Trotz Verbot und Absperrung wird die Gefahrenzone weiterhin rege begangen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

In einer Variantenstudie wurden verschiedene Lösungen geprüft. Dabei hat sich eine leichte Seilbrücke als vorteilhafteste Variante herausgestellt. Die rund 50m lange und 90cm breite Konstruktion entspricht einer schlichten und ortsgerechten Lösung. Die neue Brücke kann ausserhalb der Gefährdungszone platziert werden und ermöglicht die Wiederherstellung der ursprünglichen Wanderroute von nationaler Bedeutung.

Für Signalisation und Unterhalt der Wanderwege hat gemäss Bundesgesetz der Kanton zu sorgen. Dieser wendet jährlich 80‘000 Franken im Rahmen eines Leistungsauftrags an die Solothurner Wanderwege auf. Die Kosten für den Bau der Brücke übersteigen das jährliche Budget bei Weitem. Die Investitionskosten für den Kanton belaufen sich auf brutto 683‘000 Franken. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmt dem Verpflichtungskredit einstimmig zu.

Nein zum Volksauftrag „autofreie Sonntage“

Die Initianten des Volksauftrags beauftragen den Regierungsrat, die rechtliche Grundlage für vier autofreie Sonntage jährlich auf kantonaler Ebene zu schaffen. Die Begründung lautet, autofreie Sonntage seien eine praktische Massnahme für den Klimaschutz und die Bevölkerung könnten für ein klimafreundliches Verkehrsverhalten sensibilisiert werden. Die UMBAWIKO folgt dem Antrag des Regierungsrates und lehnt den Volksauftrag mit grosser Mehrheit ab. Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass die Kantone dazu gar keine Kompetenz hätten und es bundesrechtswidrig wäre, zeitlich beschränkte generelle Fahrverbote für das ganze Kantonsgebiet sowie für die Solothurner Autobahnabschnitte zu erlassen.