Die kantonale Finanzkommission (FIKO) kommt in der Behandlung des Volksauftrags «Keine Flüge für Kantonsangestellte, Politiker/innen und Schüler/innen» zum Schluss, dass die Stossrichtung des Anliegens zu würdigen und alles zu tun ist, um die geforderten Klimaziele zu erreichen. Die Analyse bei den Departementen (Verwaltung inkl. Politik) und der Schulen zeigt jedoch plausibel auf, dass eine gesetzliche Regelung aufgrund der gelebten Praxis über das Ziel hinausschiesst und unnötig ist. Die aktuellen Weisungen genügen aus Sicht der Finanzkommission, weshalb sie dem Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung folgt.
Kosten für die Sicherung des Jura-Höhenwegs sind gerechtfertigt
Die FIKO hat als Zweitkommission den Verpflichtungskredit zur langfristigen Sicherung der nationalen Wanderroute Nr. 5 beraten. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hatte dem Verpflichtungskredit für die Gschliff-Seilbrücke bereits am 1. Februar zugestimmt. Die FIKO ist einstimmig der Ansicht, dass das Projekt mit 683'000 Franken zwar relativ teuer ausfällt, mit den geringen jährlichen Unterhaltskosten und in Anbetracht der touristischen Bedeutung aber gerechtfertigt ist. In Ergänzung zur UMBAWIKO beantragt die FIKO einen Zusatzkredit zum Voranschlag 2021 in der Investitionsrechnung, womit bei einer Zustimmung durch den Kantonsrat auch einer Ausführung im 2021 nichts im Wege stehen wird.
Erneuerbare Energie: Förderung von privaten Batteriespeichern prüfen
Die FIKO hat ihren im Juni 2020 gefassten Beschluss in Zusammenhang mit dem Auftrag Thomas Lüthi «Steuerabzug für Energiespeicher im Verbund mit erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen» in Wiedererwägung gezogen. Dies, nachdem sie dem Antrag des Regierungsrats auf Nichterheblicherklärung gefolgt war. Bei der damaligen Behandlung war ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 2020 (WBE.2020.77) noch nicht bekannt. Dieses kommt zum Schluss, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Batteriespeichern zulässig ist, auch wenn in der Bundesgesetzgebung diese nicht explizit erwähnt sind. Die FIKO ist, wie der Auftraggeber, der Meinung, dass der Regierungsrat und das Steueramt die Praxis im Kanton Solothurn überprüfen soll.
Der Kantonsrat kann eine Gesetzesänderung oder eine Prüfung verlangen, ist aber nicht legitimiert, direkt Praxisänderungen einzufordern. Der Auftragstext von Thomas Lüthi verlangt jedoch vom Regierungsrat eine Änderung der Praxis, womit der Kantonsrat mit einer Erheblicherklärung seine Kompetenzen überschreiten würde. Mit dem aus der Wiedererwägung formulierten Antrag auf Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut will die FIKO das eigentliche Ziel, nämlich die Förderung erneuerbarer Energie ins Zentrum stellen. Sie stellt einstimmig einen Antrag, mit welchem der Regierungsrat aufgefordert wird, die Grundlagen für die Förderung von privaten Batteriespeichern zu prüfen, wenn diese durch eine lokale Erzeugungsanlage für erneuerbare Energien wie z.B. Windkraft oder Photovoltaik verbunden werden. Der Regierungsrat und das Steueramt haben glaubwürdig aufgezeigt, dass sie eine Überprüfung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung an die Hand nehmen werden