Januar 2021

Covid-19: Maskenpflicht ab der 5. Klasse sowie Fernunterricht mit Präsenzmöglichkeit für Kantons- und Berufsfachschulen

  • 21.01.2021

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Kanton Solothurn sowie der unsicheren Entwicklung der Pandemie hat das Bildungsdepartement beschlossen, aktiv einen Beitrag zur Reduktion der Mobilität, der Kontakte und Ansteckungsrisiken zu leisten. An den Volksschulen gilt ab kommenden Montag Maskenpflicht ab der 5. Klasse, Kantons- und Berufsschulen gehen in den Fernunterricht.

Hintergrund: Die Lage im Kanton Solothurn hat sich auf hohem Niveau stabilisiert, das Gesundheitssystem ist weiterhin sehr angespannt. Neue Virus-Mutationen sorgen zusätzlich für Unsicherheit. Der Bundesrat hat gestern keine Schulschliessungen festgelegt und mögliche weitergehende Massnahmen den Kantonen überlassen.

Mit den ergriffenen Massnahmen und den gut funktionierenden Schutzkonzepten an den Schulen konnten im Kanton Solothurn bisher grössere Ausbrüche verhindert werden. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation hat Bildungsdirektor Dr. Remo Ankli beschlossen, gezielt einen Beitrag zur Reduktion der Mobilität und Kontakte und damit der Ansteckungsrisiken zu leisten. Die Kantons- und Berufsfachschulen werden ab Montag, 25. Januar 2021, bis Freitag 26. Februar 2021, ihren Unterricht im Fernunterricht weiterführen. Um negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, sind für bestimmte Situationen weiterhin Präsenzveranstaltungen möglich.

Volksschulen – Maskenpflicht ab 5. Klasse

Aufgrund der Fallentwicklung der Mutationsvarianten ist es angezeigt, proaktiv die Schutzstufe zu erhöhen und eine Maskenpflicht auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse auszuweiten. Diese gilt ab Montag, 25. Januar 2021 bis voraussichtlich mindestens Ende Februar. Mit dieser Massnahme soll ein Beitrag geleistet werden, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten sowie den Schutz der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen.

Ski- und andere Schullager werden bis zu den Frühlingsferien nicht durchgeführt. Die Möglichkeit zum Einsatz von Pädagogischem Ergänzungspersonal (PEP) wird verlängert. 

Kantons- und Berufsfachschulen bis Ende Februar im Fernunterricht

Mit der Home-Office-Pflicht sind Lehrbetriebe teilweise geschlossen, und das Treffen im privaten Bereich ist auf fünf Personen beschränkt. Mit dem bewussten Wechsel in den Fernunterricht leistet der Kanton Solothurn – in Absprache mit den Schulleitungen – einen gezielten Beitrag zur Reduktion der Mobilität im öffentlichen Verkehr und  damit zur Minimierung der Ansteckungsrisiken: 11'000 Schülerinnen und Schüler sowie Lernende, welche teilweise aus verschiedenen Kantonen zu ihrem Schulort anreisen, werden einerseits nicht mehr diesem Ansteckungsrisiko ausgesetzt, und andererseits entlasten sie den öffentlichen Verkehr.

Die Kantons- und Berufsfachschulen werden vom Montag, 25. Januar 2021, bis Freitag 26. Februar 2021, ihren Unterricht im Fernunterricht weiterführen, wobei punktuelle Präsenzmöglichkeiten für die Erreichung der Promotionen, des Qualifikationsverfahrens und der Abschlüsse weiterhin möglich sind. Die Schulen sind auf diese Situation vorbereitet, haben sie ihren Unterricht doch bereits in der ersten Januarwoche via Fernunterricht erfolgreich erteilt. Gleichzeitig wird auch die Unsicherheit zum weiteren Vorgehen für die nächsten fünf Wochen - davon zwei Wochen Sportferien - für alle Beteiligten geklärt.

Abschlüsse mit punktuellen Präsenzmöglichkeiten sichern

Um allen Schülerinnen und Schülern auch unter diesen erschwerten Umständen einen erfolgreichen Ausbildungsweg zu ermöglichen, ist für bestimmte Situationen weiterhin eine punktuelle Präsenz an den Schulen gemäss Covid-19-Verordnung nötig. So soll frühzeitig und gezielt möglichen negativen Auswirkungen als Folge des Fernunterrichts entgegengewirkt werden. Vom Grundsatz des Fernunterrichts kann in folgendem Fall abgewichen werden:

  • Alle überbetrieblichen Kurse sowie die kantonalen Lehrwerkstätten (Zeitzentrum/Uhrmacherschule und Schule für Mode und Gestaltung) sind von dieser Regelung ausgenommen. Es gelten die entsprechenden Schutzmassnahmen und Vorgaben der zuständigen Verbände, Organisationen oder Institutionen
  • Die Schulleitungen der Kantonsschulen und der Berufsbildungszentren sorgen für die Einhaltung der schulspezifischen Schutzkonzepte und für die Einhaltung der Covid-19-Verordnung. 
  • Sie haben die Kompetenz über schulspezifische Ausnahmen vom Fernunterricht zu entscheiden:
  • Durchführung von Prüfungen oder Leistungsnachweisen für Semesterpromotionen, zu deren Beurteilung die Präsenz vor Ort wichtig ist
  • Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist (bspw. Werkstattpraxis oder Laborarbeiten)
  • Unterrichtsaktivitäten für Klassen, Gruppen von Lernenden oder einzelne Lernende mit erhöhtem Betreuungs- resp. Unterstützungsbedarf (Integrationsangebote, Attestklassen, etc.)