Die Europäische Union hat verschiedene Bestimmungen im Bereich der Tierarzneimittel überarbeitet und wird sie ab Januar 2022 umsetzen. Dies hat Auswirkungen auf die Ausfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft in die EU. Um Einschränkungen des Handels zu vermeiden, schlägt der Bund vor, die massgebenden schweizerischen Regelungen an die Bestimmungen der EU anzugleichen. U.a. sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Verbot des Einsatzes bei Nutztieren und Einschränkung bei Heimtieren von bestimmten für den Menschen reservierten Antibiotika (sog. Reserveantibiotika).
- Anpassung von Absetzfristen nach dem Einsatz von Tierarzneimitteln.
- Anpassung der Vorgaben zur Änderung von Zulassungen von Tierarzneimitteln.
Der Regierungsrat unterstützt die vorgesehenen Anpassungen. Insbesondere das Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung erachtet er als wichtiges Instrument im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. In diesem Zusammenhang erwartet der Regierungsrat einen koordinierten Vollzug mit den unabhängig von der EU vorgenommen Anpassungen in der Tierarzneimittelverordnung (vgl. separate Medienmitteilung).