Juli 2021

Sonderpädagogik: Beteiligung der Einwohnergemeinden verlängert

  • 05.07.2021

Die Einwohnergemeinden sollen sich in den nächsten vier Jahren weiterhin an den Kosten der Sonderpädagogik beteiligen. Diese Beteiligung soll aber in den nächsten vier Jahren laufend reduziert werden und im Jahr 2026 enden.

Die Einwohnergemeinden beteiligen sich bisher mit einem Schulgeld an den Kosten der sonderschulischen Angebote. Diese finanzielle Beteiligung endet grundsätzlich am 31. Juli 2022. Der Kantonsrat hatte jedoch im Jahre 2018 eine Möglichkeit zur Verlängerung beschlossen. Dies geschah mit Rücksicht auf das laufende Projekt «Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung Kanton – Einwohnergemeinden». Weil diese Projektarbeiten noch andauern und noch kein Konsens zwischen Kanton und Einwohnergemeinden betreffend der Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung  gefunden werden konnte, wird dem Kantonsrat nun die Verlängerung der Mitfinanzierung beantragt. Zur Entlastung der Gemeinden sollen die Schulgelder in den Kalenderjahren 2022—2026 jedoch laufend reduziert werden Im Jahr 2026 endet die Beteiligung der Einwohnergemeinden. Hingegen entfallen bereits heute die Gemeindebeiträge an die altrechtlichen Sonderpädagogischen Vorbereitungsklassen.