Juni 2021

Gleiche Regeln für E-Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren

  • 28.06.2021

Für elektronische Zigaretten und vergleichbare Raucherwaren sollen künftig dieselben rechtlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Hintergrund: Der Kantonsrat hatte im November 2020 den Auftrag Susan von Sury (CVP, Feldbrunnen) «Kinder- und Jugendschutz auf E-Zigaretten ausweiten» für erheblich erklärt und den Regierungsrat beauftragt, E-Zigaretten und vergleichbare Raucherwaren im Kanton Solothurn den gleichen rechtlichen Vorgaben wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren zu unterstellen. Nikotinhaltige Medikamente sollen davon ausgenommen sein.

Mit der geplanten Gesetzesänderung werden die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Überdies gelten für E-Zigaretten neu ein Werbeverbot sowie die Bestimmungen zum Passivrauchschutz. Erfasst werden ebenfalls pflanzliche Rauchprodukte (Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt) sowie – abgesehen vom Passivrauchschutz – Schnupftabak.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2021.