Die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung betrifft hauptsächlich die Übernahme zahlreicher Änderungen des EU-Rechts. Zudem sieht die damit verbundene Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwendungen vor. Der Regierungsrat ist mit den Änderungen grösstenteils einverstanden, denn dadurch werden die Risiken für Mensch und Umwelt vermindert. Er beantragt jedoch Nachbesserungen im Bereich der Löschmittel, bei der Meldepflicht von Kälteanlagen wie auch bei den Anwendungsbeschränkungen von Pflanzenschutzmitteln.
Die Änderungen der Abfallverordnung zielen auf eine bessere Verwertung von Abfällen ab. So soll zum Beispiel ein grösserer Anteil der bei der Verbrennung von Abfällen entstehenden Energie genutzt werden. Das Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt ab dem Jahr 2031 schafft zudem die Voraussetzung für ein konsequentes Asphalt-Recycling. Dadurch können wertvolle Ressourcen, Energie und Deponievolumen eingespart werden.
Mit weiteren Verordnungsänderungen strebt der Bund eine Vereinfachung der Verfahren und eine verstärkte Digitalisierung des Datenaustauschs an. Diese Änderungen sind aus Sicht des Regierungsrates zeitgemäss und sinnvoll.