Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen per Samstag, 26. Juni 2021, stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Maskenpflicht im Freien sowie die Anzahl Restaurantgäste pro Tisch aufgehoben und die Home-Office-Pflicht durch eine entsprechende Empfehlung ersetzt. Ausserdem gelten keine Beschränkungen mehr für Veranstaltungen, die ausschliesslich von Personen besucht werden, die über ein Covid-Zertifikat verfügen.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat entschieden, die Verordnung über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vom 21. Oktober 2020 (V Covid-19) aufzuheben. Neu gelten ab dem 26. Juni 2021 im Kanton Solothurn die bundesrechtlichen Vorschriften.
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