März 2021

Härtefälle: Verordnung des Bundes gilt neu als generelle Richtschnur

  • 12.03.2021

Die Anforderungen für Härtefallmassnahmen des Kantons richten sich neu nach der entsprechenden Verordnung des Bundes. Mit dieser Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung können vom Bund festgelegte Änderungen künftig schneller umgesetzt werden. Behördlich geschlossene Betriebe müssen beispielsweise für ihr Härtefallgesuch per sofort keine Fixkostenübersicht mehr einreichen.

Der Regierungsrat hat die Härtefallverordnung für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 angepasst: Die Anforderungen, unter denen der Kanton Solothurn Härtefallmassnahmen gewähren kann, richten sich neu generell nach der Covid-19-Härtefallverordnung für Unternehmen des Bundes.

Hintergrund: Immer wenn der Bund die Härtefallverordnung überarbeitet, hat dies auch Anpassungen auf Stufe Kanton zur Folge. Die kantonale Härtefallverordnung musste deshalb in kurzer Zeit mehrmals revidiert werden. Neu wird in der Härtefallverordnung des Kantons deshalb auf die Härtefallverordnung des Bundes verwiesen: Wo immer Bundesrecht unverändert übernommen wird und kein kantonaler Handlungsspielraum besteht, gilt nun die Verordnung des Bundes.

Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an ein gesuchstellendes Unternehmen sowie die Vorgaben zur Einschränkung der Verwendung von Härtefallmassnahmen. Damit ist u.a. der geltende Artikel 5b der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes direkt anwendbar: Behördlich geschlossene Unternehmen, welche ein Gesuch für Härtefallbeiträge beantragen, müssen neu keine Fixkostenübersicht mehr einreichen.

Mit der vom Regierungsrat beschlossenen Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung können auf Bundesebene beschlossene Änderungen im Kanton schneller umgesetzt werden. Da die Revision der kantonalen Härtefallverordnung entfällt, müssen künftig nur noch die entsprechenden Prüfprogramme und Prüfprozesse den veränderten Verhältnissen angepasst werden.

Stand heute hat der Kanton Solothurn Härtefallhilfen von insgesamt gut 7.6 Mio. Franken ausbezahlt, am Montag werden zusätzliche 2.7 Mio. dazukommen. Insgesamt beträgt die ausbezahlte Härtefallhilfe damit aktuell gut 10.3 Mio Franken.

Von den aktuell 452 Gesuchen konnten rund 60 Gesuche abschliessend behandelt werden. Seit einer Woche können zudem Akontozahlungen geleistet werden: Bisher erhielten 128 Unternehmen eine Akontozahlung im Umfang von 60 Prozent.