März 2021

Mit gebotener Vorsicht für den zweiten Öffnungsschritt

  • 16.03.2021

Der Kanton Solothurn begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerungen des zweiten Öffnungsschrittes. Wie er ist auch der Regierungsrat der Auffassung, dass die Massnahmen nur erfolgen können, falls die epidemiologische Lage es zulässt.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, die Öffnung der Aussenbereiche von Restaurantbetrieben und die Durchführung von Veranstaltungen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen zu erlauben. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn befürwortet grundsätzlich diese schrittweise Vorgehensweise. Gleichwohl betont er, dass das Öffnungspaket nur dann umgesetzt werden soll, sofern die epidemiologische Lage es zulässt. Denn die Fallzahlen, die lange Zeit stagnierten, steigen derzeit wieder an.

 «Weitergehende Öffnungen ergeben erst dann Sinn, wenn die epidemiologische Lage stabil bleibt und wir einen Grossteil der Risikogruppen geimpft haben. Ein wichtiger Pfeiler auf dem Weg zur Rückkehr in die Normalität ist auch die Etablierung breiter Testungen auf SARS-CoV-2», sagt Susanne Schaffner, Vorsteherin Departement des Innern.

Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich an seiner Sitzung vom 19. März über das weitere Vorgehen.