Der Regierungsrat hat zwölf Grundsätze verabschiedet, mit welchen die Stossrichtungen und Schwerpunkte der kantonalen Waldpolitik für das nächste Jahrzehnt skizziert werden. Dies reicht vom Umgang mit dem Klimawandel, über die neuen Herausforderungen im Bereich Freizeit und Erholung bis hin zur Frage, wie man sich am besten gegen verstärkt auftretende Naturgefahren wappnen kann. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wald und seine Herausforderungen.
Waldgesetzliche Grundlagen werden angepasst
Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die nötigen Massnahmen zur Zielerreichung festzulegen und umzusetzen, soweit sie in dessen Kompetenz liegen. Dazu gehört unter anderem auch eine Anpassung der kantonalen waldgesetzlichen Grundlagen, welche im zweiten Quartal 2021 unter Leitung des zuständigen Fachamtes, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), angegangen wird.