Das heutige Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-G) stammt von 1992. Es entspricht dem übergeordneten Bundesrecht und den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr. Somit ist eine Neufassung des Gesetzes nötig. Dies ist auch im aktuellen Legislaturplan vorgesehen. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Entwurf verabschiedet und unterzieht ihn jetzt einer öffentlichen Vernehmlassung bis zum 25. Juni 2021. In Kraft treten soll das Gesetz per 2023.
Mit dem revidierten ÖV-G sollen zudem alternative Antriebsformen im strassengebundenen öffentlichen Verkehr gefördert werden. Der Regierungsrat hat hierzu – abgestimmt auf das neue ÖV-G – ein Förderkonzept beschlossen, das dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht wird. Er will die Transportunternehmen in den kommenden Jahren unterstützen, Emissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem Förderkonzept und dem revidierten ÖV-G entspricht der Regierungsrat dem am 23. Juni 2020 erheblich erklärten Auftrag von Dieter Leu (CVP, Rickenbach) «Dekarbonisierung/Elektrifizierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs im Kanton Solothurn».