Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) gibt sich der Bund u.a. die Grundlage dafür, anderen Gemeinwesen Systeme als Open Source Software zur Verfügung zu stellen und offene Verwaltungsdaten als Open Government Data (OGD) öffentlich bereitzustellen. Zudem dient dieses Gesetz auch als Grundlage für Beteiligungen des Bundes an Kooperationen.
Die neue Gesetzesgrundlage soll dem Bund auch die Möglichkeit geben, elektronische Behördenleistungen zu Standards zu erklären und die Kantone zu deren Nutzung zu verpflichten. Der Regierungsrat verlangt für solche Verbindlichkeitserklärungen jedoch explizit eine Mitwirkungsmöglichkeit.