Mai 2021

Änderung der Handelsregisterverordnung stösst auf Zuspruch

  • 18.05.2021

Das Bundesamt für Justiz schlägt Änderungen der Handelsregisterverordnung vor – insbesondere im Bereich der Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Regierungsrat ist grundsätzlich damit einverstanden.

Hintergrund: Die vom Bundesamt für Justiz vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Handelsregisterverordnung folgen auf die Änderungen des Obligationenrechts (Aktienrechtsrevision), die bereits von National- und Ständerat beschlossen worden sind. Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungen daher weitgehend zu, weist aber auf erforderliche redaktionelle und formelle Anpassungen hin.

Die Änderungen des Bundesamtes sehen vor, dass bei der Gründung von Genossenschaften die Statuten neu von einer Urkundsperson beglaubigt werden müssen. Das Prinzip der öffentlichen Urkunde wird damit auch für Genossenschaften zur Formvorschrift für einen Eintrag ins Handelsregister. Weitere Änderungen betreffen die Anmeldung und die Belege, die Sachübernahme, die ordentliche Kapitalherabsetzung sowie die Kapitalherabsetzung im Falle einer Unterbilanz. Eingeführt wird die Erhöhung oder Herabsetzung des Aktienkapitals innerhalb des Kapitalbandes. Schliesslich soll der Bundesrat in einer Liste die zulässigen Fremdwährungen festlegen, die Kapitalgesellschaften künftig für ihr Kapital wählen dürfen.