Mit der neusten Teilrevision der Härtefallverordnung wird der Rechtsschutz für Unternehmen ausgebaut. Wie bis anhin kann ein Unternehmen den Entscheid in einem informellen Verfahren bei der zuständigen Stelle nochmals überprüfen lassen. Ab dem 1. Juni 2021 steht den Unternehmen aber auch die Möglichkeit offen, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen und dagegen Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu erheben.
Mai 2021
Rechtsschutz für Härtefallmassnahmen
- 25.05.2021