Mai 2021

Rechtsschutz für Härtefallmassnahmen

  • 25.05.2021

Ab dem 1. Juni 2021 können Unternehmen Entscheide über die Gewährung von Härtefallmassnahmen beim Verwaltungsgericht anfechten.

Mit der neusten Teilrevision der Härtefallverordnung wird der Rechtsschutz für Unternehmen ausgebaut. Wie bis anhin kann ein Unternehmen den Entscheid in einem informellen Verfahren bei der zuständigen Stelle nochmals überprüfen lassen. Ab dem 1. Juni 2021 steht den Unternehmen aber auch die Möglichkeit offen, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen und dagegen Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu erheben.