Mai 2021

Regierungsrat begrüsst Massnahmen des vierten Öffnungsschritts

  • 18.05.2021

Der Bundesrat sieht mit dem vierten Öffnungsschritt zahlreiche Lockerungen, beispielsweise bei Veranstaltungen, vor. Zudem sollen die Innenbereiche von Restaurants geöffnet und die Homeoffice-Pflicht aufgehoben werden. Der Regierungsrat unterstützt diese Massnahmen. Allerdings müssen dabei die Schutzmassnahmen konsequent eingehalten und die Entwicklung der epidemiologischen Lage gut beobachtet werden.

Der vom Bundesrat geplante vierte Öffnungsschritt umfasst folgende Massnahmen: Die Erhöhung der maximalen Anzahl Personen bei Veranstaltungen, bei Sport- und Kulturaktivitäten im Amateurbereich sowie beim Präsenzunterricht an Hochschulen. Ausserdem sollen die Innenbereiche von Restaurants und die Wellnessanlagen wieder öffnen dürfen. Des Weiteren sollen Geimpfte künftig von Quarantänemassnahmen ausgenommen und die Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die ihre Belegschaft regelmässig testen, aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt werden.

Der Regierungsrat begrüsst die im Rahmen des vierten Öffnungsschrittes vorgeschlagenen Massnahmen. Angesichts der erfreulichen Fortschritte bei der Impfung und der aktuell sinkenden Fallzahlen sollen weitere Öffnungsschritte erfolgen; dies unter der Voraussetzung, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert und der Impfstoff wie angekündigt geliefert wird. Sollten die im Drei-Phasen-Modell des Bundesrates definierten Richtwerte in Bezug auf die Fallzahlen, die Hospitalisierungen, die Belegung der Intensivbetten und den Re-Wert überschritten werden, ist auf weitere Öffnungsschritte zu verzichten. In diesem Fall wären Verschärfungen zu prüfen.

In der Bekämpfung der Corona Pandemie spielen vor diesem Hintergrund die bewährten Massnahmen «Schützen – Testen – Impfen» weiterhin eine zentrale Rolle. Die vorgeschlagenen Öffnungsschritte erfordern zudem eine rasche und effiziente Erfassung der Kontaktdaten. Gemäss Vernehmlassungsentwurf können die Kantone weitere Vorgaben zur Erhebung, Bereitstellung und Übermittlung von Kontaktdaten erlassen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, die Kontaktdaten in Restaurants und an Veranstaltungen umfassend und zeitnah in digitaler Form zu erheben und diese dem Contact Tracing über eine zentrale, digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Diese Option wird auch für den Kanton Solothurn geprüft.

Der Bundesrat entscheidet am 26. Mai 2021 über die Öffnungsschritte.