Mai 2021

Vernehmlassung zur Änderung der Jagdverordnung: Kanton Solothurn verlangt zusätzliche Anpassungen

  • 04.05.2021

Mit den geplanten Änderung der Jagdverordnung auf Bundesebene zum Umgang mit dem Wolf ist der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden. Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht allerdings hinsichtlich der zunehmenden Biberschäden. Der Regierungsrat verlangt mehr Unterstützung durch den Bund.

Die Jagdgesetzgebung des Bundes ist als Rahmengesetzgebung für die Kantone eine wichtige Grundlage für die Jagd und die Gestaltung des Arten- und Lebensraumschutzes. Für den Kanton Solothurn ist es wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen praxisnah sind.

Besonderes Augenmerk gilt im Kanton Solothurn dem Biber. Die durch den Biber verursachten Schäden haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies stellt die Grund- und Infrastrukturbesitzer sowie die zuständigen Ämter vor grosse Herausforderungen. Aus Sicht des Regierungsrats besteht im Umgang mit dem streng geschützten Nagetier dringender Handlungsbedarf. Um das Zusammenleben von Biber und Mensch möglichst konfliktarm zu ermöglichen, ist der Kanton Solothurn auf zusätzliche Fördergelder des Bundes zur Verhütung und Vergütung von Biberschäden angewiesen.

Der Regierungsrat verlangt deshalb, die notwendigen Anpassungen in den jagdgesetzlichen Grundlagen zeitnah anzugehen.