Mai 2021

Volksschulgesetz: Aktuellen Begebenheiten und Bedürfnissen anpassen

  • 04.05.2021

Das Volksschulgesetz des Kantons Solothurn wird neu strukturiert und sprachlich angepasst. Damit wird das Gesetz lesbarer und die Anwendung im Alltag einfacher. Zudem enthält es beispielsweise Neuerungen bei Melderechten und -pflichten sowie Grundlagen für eine digitale Bildungs-Identität.

Das Volksschulgesetz des Kantons Solothurn ist 50 Jahre alt. Der Schwerpunkt der Revision liegt in der formellen Bereinigung:  Das Volksschulgesetz wird neu strukturiert sowie sprachlich und begrifflich angepasst. Damit wird es lesbarer und seine Anwendung im Alltag erleichtert.

Anpassungen im Zeichen der Zeit

Das Volksschulgesetz wurde zudem mit einzelnen neuen Inhalten ergänzt, deren Regelung heutzutage notwendig ist. Dies betrifft: 

  • Melderechte und Meldepflichten für den Fall, dass die Integrität von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist, sowie darauf bezogene Strafverfahren.
  • Die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf pädagogisch-therapeutisch tätige Personen.
  • Neu wird die Bewilligung für die Unterrichtstätigkeit in Privatschulen gesetzlich verankert.
  • Der kirchliche Religionsunterricht sowie die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur, die von ausserschulischen Organisationen angeboten werden, werden ebenfalls gesetzlich geregelt.
  • Das neue Volksschulgesetz weist zudem Bestimmungen über die Qualitätssicherung in den Schulen auf. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schulen, der Kanton überprüft die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe.

Digitale Bildungs-Identität

Neu werden auch Bestimmungen über die Datenbearbeitung und den Datenschutz im schulischen Bereich in das Gesetz aufgenommen. Den aktuellen Informations- und Kommunikationstechnologien wird unter anderem dadurch Rechnung getragen,  dass der Kanton mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Schaffung einer digitalen Bildungs-Identität (Bildungs-ID) veranlassen kann. Im Wesentlichen wird dadurch der sichere Zugang zu digitalen Dienstleistungen in der Volksschule bezweckt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter und weiteres Schulpersonal erhalten so eine eindeutige und unveränderliche Nutzer-Identität. Die zuständige kantonale Behörde ist dafür verantwortlich, dass die Datenhoheit über die mit Bildungs-ID erfassten Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern verbleibt.

Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zum neuen Volksschulgesetz heute zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.