November 2021

Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz unterstützt das Covid-19-Gesetz

  • 12.11.2021

Am 28. November 2021 stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Covid-19-Gesetz ab, welches zusammen mit dem Epidemiengesetz die rechtliche Grundlage für die Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bildet. Dieses Referendum ist von grosser Bedeutung für die Bevölkerung. Besonders betroffen sind Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmende, Arbeitslose, Veranstaltungen und der Kulturbereich. Das Gesetz ist eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Gesundheitseinrichtungen und Grundlage für das Covid-Zertifikat, welches für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwingend nötig ist. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK), welcher auch der Kanton Solothurn angehört, sagt daher Ja zum Covid-19-Gesetz.

Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat und den Kantonen rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste sich der Bund dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seitdem das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November 2021 wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.

Wichtige Anpassungen des Covid-19-Gesetzes

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt, und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete, um Auslandreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen. Ein Nein an der Urne würde das Covid-Zertifikat zu Fall bringen. Als Grenzregion mit sehr hohem Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern würden die Wirtschaft, die Gesundheitsinstitutionen, Sozialeinrichtungen und Schulen, in welchen viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigt werden, stark beeinträchtigt werden. Abgesehen vom privaten Reiseverkehr ist beim Grenzübertritt aus beruflichen Gründen die Verfügbarkeit und gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten entscheidend. Würde das heute in der Schweiz ausgestellte Zertifikat durch ein Nein zum nachgeführten Covid-19-Gesetz ungültig erklärt respektive die gegenseitige Anerkennung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere Frankreich und Deutschland, aberkannt werden, dann könnten bei Wirtschaftsunternehmen, Gesundheitsinstitutionen, Sozialeinrichtungen und Schulen empfindliche Personal- und Fachkräfteengpässe entstehen.

Die Auswirkungen einer Ablehnung des COVID-19-Gesetzes in der Abstimmung wären auch für die Kantonsfinanzen - die durch die Auswirkungen der Gesundheitskrise stark belastet sind - erheblich. Der Bund könnte sich nicht mehr an den Kosten für Impfungen und Tests beteiligen, ganz zu schweigen von den Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, die allein von den Kantonen getragen werden müssten. Die Epidemie ist noch nicht vorbei. Viele Unternehmen sind weit davon entfernt, ihr Vorkrisenniveau wieder zu erreichen. Die Kantone wären nicht in der Lage, den Rückzug des Bundes zu kompensieren.

Schlussfolgerung:Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Ablehnung des Gesetzes kurz- und mittelfristig negative Folgen für die Bevölkerung, Wirtschaft, Gesundheitsinstitutionen, Sozialeinrichtungen, Schulen, aber auch für die kantonalen Staatsfinanzen haben würde. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Konferenz der Kantonsregierungen unterstützt die NWRK das Covid-19-Gesetz mit Nachdruck.