Die Ansprüche aller Spitäler für das Jahr 2020 werden auf 41,5 Mio. Franken beziffert. Nach Abzug der bereits geleisteten Akontozahlung von 16,2 Mio. Franken, die das Stimmvolk im April gutgeheissen hatte, resultiert für das vergangene Jahr ein noch zu beantragender Kredit von 25,3 Mio. Und bereits für den kommenden Winter 2021/22 rechnet man bei den Solothurner Spitälern und Kliniken mit zusätzlichen erheblichen Ertragsausfällen und Mehrkosten. Deshalb wird ein weiterer Verpflichtungskredit in der Höhe von 45 Millionen Franken für die beiden Jahre beantragt. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates (SOGEKO) folgt grossmehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats. Die Volksabstimmung über die Schlusszahlung 2020 und den Verpflichtungskredit 2021/22 ist für den kommenden Februar geplant.
Zustimmung zum Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung 2022
Im Kanton Solothurn sollen nächstes Jahr knapp 164 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen. Vom Bund kommen 91 Millionen, der Regierungsrat will 72,8 Millionen vom Kanton beisteuern. Das entspricht den gesetzlich vorgesehenen 80 Prozent des Bundesanteils. Da ein tendenziell immer grösserer Betrag für die Prämienverbilligung der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe eingesetzt werden muss, bleibt immer weniger für die individuelle Prämienverbilligung der einkommensschwachen Haushalte übrig. Die SOGEKO stimmt dem Vorschlag des Regierungsrates mit grosser Mehrheit zu.