November 2021

Regierungsrat empfiehlt Gesetzesinitiative zur Ablehnung

  • 16.11.2021

Der Regierungsrat erachtet die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» als nicht zielführend. Sie vermag die Sozialkosten nicht wesentlich zu beeinflussen und widerspricht dem Bundesrecht.

Ein Initiativkomitee hat am 26. Mai 2021 eine Gesetzesinitiative eingereicht, welche die Sozialhilfeleistungen an asyl- und schutzsuchende Personen ohne Aufenthaltsbewilligung sowie an vorläufig aufgenommene Personen erheblich reduzieren will. Zu diesem Zweck soll das Gesetz angepasst werden.

Regierungsrat empfiehlt Ablehnung

Der Regierungsrat beurteilt die Initiative aus mehreren Gründen als nicht zielführend und empfiehlt sie zur Ablehnung. Die Unterstützungsansätze für Personen im laufenden Asylverfahren und vorläufig aufgenommene Personen wurden bereits um 20% reduziert. Eine weitere Reduktion der Asylsozialhilfe ist nicht angezeigt. Die Kosten für die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich werden hauptsächlich durch den Bund getragen. Der durch die Initiative erfasste Personenkreis ist ausserdem zu klein, um die Sozialkosten wesentlich zu beeinflussen. Darüber hinaus haben die Kantone gemäss Bundesrecht den Auftrag, vorläufig aufgenommene Personen zu integrieren. Eine Reduktion der Asylsozialhilfe würde dem gesetzlich anerkannten Ziel einer nachhaltigen Integration entgegenwirken. Soziale Integration ist bei dieser Personengruppe die Basis, damit die wirtschaftliche Integration und somit eine Senkung der Sozialhilfekosten nachhaltig gelingen kann.

Abgewiesene Asylsuchende erhalten Nothilfe. Diese Ansätze sind heute schon sehr tief. Eine weitere Reduktion hält der Regierungsrat nicht für zielführend. Die Nothilfe gewährleistet die verfassungsrechtlich geforderte minimale Existenzsicherung.

Weiteres Vorgehen

Botschaft und Entwurf werden nun dem Kantonsrat unterbreitet. Danach wird die Initiative oder ein dem Begehren entsprechender Erlass der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.