November 2021

Verschärfte Schutzmassnahmen in Heimen und Spitex-Organisationen

  • 24.11.2021

Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage verstärkt der Kanton Solothurn die Schutzmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen: Ab 1. Dezember werden die Mitarbeitenden verpflichtet, regelmässig zu testen. Für Besuchende von Heimen gilt eine Zertifikatspflicht (3G). Bis Ende Woche sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime mit einer Auffrischimpfung versorgt.

Ältere, gebrechliche Menschen sind besonders gefährdet, schwer an Covid-19 zu erkranken. Um ihre Bewohnerinnen und Bewohner besser zu schützen, dürfen Alters- und Pflegeheime sowie Heime für Menschen mit einer Behinderung im Kanton Solothurn nur noch Besucherinnen und Besucher empfangen, welche mittels Zertifikat nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausserdem wird in Innenräumen das Tragen einer Gesichtsmaske angeordnet.

Testpflicht für Mitarbeitende

Mitarbeitende der Alters- und Pflegeheime, Heime für Menschen mit einer Behinderung sowie Spitex-Organisationen werden verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf Covid-19 testen zu lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind diejenigen Angestellten, die über ein Covid-19-Zertifikat für Genesene verfügen oder die Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben. Die Kosten für die repetitiven Tests übernimmt der Kanton. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis am 31. Januar 2022.

Bisher hat der Kanton den Gesundheitseinrichtungen dringend empfohlen, ihre Mitarbeitenden repetitiv zu testen. Verschiedene Institutionen haben daraufhin Besucherregelungen eingeführt und ihren Mitarbeitenden die repetitiven Tests angeboten. Mit der Allgemeinverfügung wird nun sichergestellt, dass diese Schutzmassnahmen in allen Institutionen umgesetzt werden.

Boosterimpfungen in Alters- und Pflegeheimen bald abgeschlossen

Zusätzlich zu den Schutzmassnahmen werden zurzeit die Bewohnenden in den Alters- und Pflegeheimen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung) versorgt. «Trotz der parallel laufenden Impfoffensive mit dem Impfbus besuchen wir innerhalb von knapp drei Wochen mit mobilen Impfteams alle 62 Solothurner Alters- und Pflegeheime. Alle Bewohnenden, die eine Auffrischimpfung wünschen, werden diese bis Ende Woche erhalten haben», sagt Peter Eberhard, Leiter Gesundheitsamt.