Oktober 2021

Kanton öffnet nochmals Fenster für Härtefallgesuche von Grossunternehmen

  • 06.10.2021

Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Mio. Franken erhalten von 2. bis 22. November 2021 nochmals die Möglichkeit, ein Gesuch um Härtefallhilfen einzureichen.

Hintergrund: Die Umsetzung des Härtefallprogramms des Kantons Solothurn war von Beginn weg auf die von den behördlichen Corona-Massnahmen besonders stark betroffenen Branchen ausgerichtet. Insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche – Gastronomie, Hotellerie, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristischen Betriebe sowie Zulieferer und Detailhändler – wurden gezielt unterstützt.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verzichtet bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Mio. Franken auf eine Beschränkung der zu unterstützenden Branchen. Härtefallbeiträge für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Mio. Franken werden abschliessend vom Bund finanziert. Der Regierungsrat hat die Härtefallverordnung-SO entsprechend angepasst, so dass Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Mio. Franken nochmals vom 2. bis 22. November 2021 die Möglichkeit erhalten, ein Gesuch um Härtefallhilfen einzureichen.